Unsere Leistungen im Bereich
Abflussreinigung im Überblick
Aktuelle Information:
Das Landeswassergesetz schreibt vor, dass Abwasserleitungen grundsätzlich
dicht sein müssen. Grundstückseigentümer müssen im Erdreich oder unzugänglich
verlegte Abwasserleitungen zum Sammeln und Fortleiten von Schmutzwasser
regelmäßig auf Dichtheit prüfen lassen.
Unser Service für Sie:
Wir übernehmen ab sofort alle Maßnahmen zur Dichtheitsprüfung nach § 61a
Landeswassergesetz für unsere Kunden. Setzen Sie auch bei diesem Thema auf
unsere langjährige Erfahrung und unsere bewährte Qualität. Weitere Informationen
zur Dichtheitsprüfung finden Sie
hier.
Unseren Kunden bieten wir folgende Leistungen an:
- Dichtheitsprüfung nach § 61a Landeswassergesetz
- Kanal-TV von DN 70 bis DN 250
( Bildaufnahmen, Video oder Digital )
- Maschinelle Rohrreinigung
bis DN 250mm
- Hochdruckspülung
- Injektionsabsaugung
- Abpumparbeiten
- Wurzelfräsarbeiten
Rufen Sie uns an: 02 28 / 96 39 74 44 (24 Stunden Notdienst)
Design & Programmierung: vincent.dilg.design., Bonn [www.burning-ideas.com]